Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Torsten Arnold Unternehmensberatung (nachfolgend „ServiceHyve“)
Torsten Arnold Unternehmensberatung
Ackerstraße 202
40235 Düsseldorf
Vertreten durch
Torsten Arnold
Stand
August 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Software-Abonnements (SaaS) und Dienstleistungen zwischen Torsten Arnold Unternehmensberatung / ServiceHyve, Ackerstraße 202, 40235 Düsseldorf (nachfolgend „ServiceHyve“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ServiceHyve ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
- ServiceHyve stellt dem Kunden ein KI-gestütztes „Company Service Portal“ als zentrale Plattform zur Prozess-Orchestrierung bereit und gewährt Zugriff auf spezifische „Agentic Apps“ (autonome und teil-autonome KI-Agenten und Copiloten, wie z. B. Sales Agent, Project Management Office (PMO) Agent, Predictive Maintenance Copilot u. a.).
- Ergänzend erbringt ServiceHyve Consultings-, Setup- und Managed-Services zur Verankerung dieser Agentic Apps in den betrieblichen Abläufen des Kunden.
- Der konkrete Leistungsumfang, die bereitgestellten Agentic Apps, KI-Laufzeiten, Freelancer-Guthaben sowie das Entgelt ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot, dem gewählten Subscription-Plan oder der Auftragsbestätigung.
- Human-in-the-Loop-Ansatz: Zur Qualitätssicherung setzt ServiceHyve ein hybrides Modell aus KI-Agenten und menschlicher Kontrollinstanz durch eigenes Personal, qualifizierte Freelancer („Extended Workforce“) oder freigabeberechtigte Mitarbeiter des Kunden ein.
- Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag bezeichnet oder eine Garantie vereinbart wurde, handelt es sich bei den von ServiceHyve erbrachten Vor-Ort- oder Managed Services um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
§ 3 Bereitstellung der Software (SaaS) & Verfügbarkeit
- ServiceHyve gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung des Company Service Portals und der vereinbarten Agentic Apps über das Internet (SaaS).
- ServiceHyve strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen hiervon sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von ServiceHyve liegen (z. B. Störungen von Drittanbieter-APIs, Cloud-Provider-Ausfälle, LLM-Provider-Ausfälle oder höhere Gewalt).
- ServiceHyve ist berechtigt, die Plattform und die Agentic Apps kontinuierlich weiterzuentwickeln, Prompts zu optimieren und Funktionen anzupassen, sofern die wesentlichen Kernfunktionen für den Kunden erhalten bleiben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden & Schnittstellen
- Der Kunde stellt ServiceHyve alle für die Einrichtung der Agentic Apps erforderlichen Informationen, System-Zugänge (z. B. APIs, CRM-, ERP- oder Maintenance-Systeme) und Wissensdatenbanken rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
- Account- & System-Zugänge: Stellt der Kunde Zugänge zu Drittsystemen oder Mitarbeiter-Profilen (z. B. LinkedIn-Profilen für den Sales Agent) bereit, garantiert der Kunde, dass alle erforderlichen datenschutzrechtlichen und betrieblichen Einwilligungen vorliegen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zum Company Service Portal vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in das Portal oder die Agentic Apps eingespeisten Daten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 5 Besonderheiten beim Einsatz von KI-Agenten & Copiloten
- Funktionsweise von Agentic Apps: KI-Agenten (wie z. B. der Sales Agent oder der Predictive Maintenance Copilot) arbeiten auf Basis von Algorithmen, Datenanalysen und generativen Sprachmodellen. Trotz sorgfältiger Prompt-Architektur, Testläufen und Qualitätskontrollen ("Human-in-the-Loop") können KI-Agenten ungenaue oder fehlerhafte Vorschläge, Auswertungen oder Nachrichtenentwürfe erzeugen („Halluzinationen“).
- Freigabe- & Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, durch die Agentic Apps generierte kritische Outputs (z. B. automatisierte Nachrichten, Wartungs-Empfehlungen des Predictive Maintenance Copilots, Finanz- oder PMO-Reports) vor deren operativer Umsetzung, Veröffentlichung oder Freischaltung auf ihre Plausibilität, inhaltliche und rechtliche Richtigkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
§ 6 Nutzung der Extended Workforce (Freelancer)
- In den Plänen enthaltenes oder zusätzlich gebuchtes Freelancer-Guthaben dient der Qualitätskontrolle der Agentic Apps, der Task-Bearbeitung und der Prozessunterstützung.
- Nicht genutztes Monats-Kontingent an Freelancer-Stunden verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern im Einzelangebot nicht ausdrücklich ein Übertrag vereinbart wurde.
- Zusätzliche Stunden der Extended Workforce werden nach den im Angebot genannten Stundensätzen abgerechnet.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Verzug
- Es gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abonnement-Gebühren: Laufende Plan-Gebühren für das Company Service Portal und die Agentic Apps werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich/jährlich) im Voraus fällig.
- Projekt- & Setup-Leistungen: Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei Einmalprojekten das Zahlungsziel: 50 % bei Auftragserteilung (vor Projektstart) und 50 % nach Projektabschluss mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ServiceHyve nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Zugang zum Portal bzw. die Ausführung der Agentic Apps bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend zu sperren.
§ 8 Schutzrechte, Daten-Ownership & Export
- Kundendaten & Workflows: Sämtliche vom Kunden eingegebenen Daten, CRM-Exporte, Wartungsprotokolle, Knowledge Bases und spezifische Prozessdaten verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Kunden („Ihr Projekt. Ihre Daten.“).
- ServiceHyve stellt dem Kunden bei Vertragsende die erarbeiteten Daten auf Anfrage in einem gängigen Exportformat (z. B. CSV, Markdown, JSON) zur Verfügung.
- Plattform- & Agenten-Technologie: Alle Rechte an dem Company Service Portal, den grundlegenden Agentic Apps, No-Code-Workflows, Prompt-Architekturen und Marken verbleiben bei ServiceHyve.
§ 9 Haftung & Drittsysteme
- ServiceHyve haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von ServiceHyve auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Drittplattformen & Schnittstellen: ServiceHyve hat keinen Einfluss auf die AGB, Algorithmen oder technischen Schnittstellen externer Plattformen (z. B. LinkedIn, Datev, Salesforce, Maintenance-Software, SAP-Lösungen). ServiceHyve haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch unangekündigte Änderungen oder Sperrungen seitens dieser Drittanbieter entstehen, sofern ServiceHyve die branchenüblichen Schutzstandards eingehalten hat.
§ 10 Datenschutz & Datensicherheit
- ServiceHyve verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO.
- Soweit ServiceHyve im Rahmen der Bereitstellung des Portals oder der Agentic Apps personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Vertragslaufzeit & Kündigung
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Plan oder der Vereinbarung im Einzelangebot.
- Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich monatliche Abonnements automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ServiceHyve (Düsseldorf).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
